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Die Aufschrift ist Ausdruck zivilen Widerstands.
Hessen im November 2015.
Das "Deutsche Jugendamt" ist die nahezu einzige Behörde in unserem Land ohne jede fachliche Kontrolle durch eine Oberbehörde oder oberste Behörde. Also: Der ideale Platz für persönliche Überforderung oder Unfähigkeit, Willkür, behördlich ausgeübten Rassismus, Frauenverachtung, Eltern- und Familienverachtung, Missachtung des Willens von Kindern und Jugendlichen und ihrer Rechte, kombiniert mit der tatsächlichen Eingebundenheit in das System und der Zuarbeit zu dem System: "Mit Kindern Kasse machen".Das System "Mit Kindern Kasse machen" ist ein von der Öffentlichkeit bisher nicht wirklich wahrgenommener und wachsender Wirtschaftszweig zum Wohle von Pflegeeltern, Heimen, Pflegestellen und -Vermittlung, Verfahrensbeiständen, Gutachtern in familiengerichtlichen Verfahren. Dieser boomende Wirtschaftszweig verschlingt jährlich Steuermittel in Milliardenhöhe. Mit diesem Geld könnte Familien effektiv geholfen werden. Das wäre nicht nur viel günstiger, sondern statt dessen werden Familien zerschlagen. Die Hilfe für die Familien müsste - auch nach den gesetzlichen Vorschriften im Sozialgesetzbuch VIII - im Vordergrund stehen. Nicht der gewaltsame Eingriff in Familien mit staatlich- autoritärer Besserwisserei.
Eine Familien- oder Haushaltshilfe für eine Familie kostet niemals soviel, wie eine Pflegefamilie oder eine Heimunterbringung. Kinder aus der Familie herausreißen, statt preiswertere Hilfen zu geben? Das kann doch nur in ganz besonderen Ausnahmefällen notwendig sein. Die Jugendamts- Behördenrealität in Deutschland ist jedoch -überwiegend- eine andere. Zum Nachteil der Familien und kostenmäßig zu Lasten des Staates und damit aller Bürger. Geldverschwendung und Menschenverachtung sind das Ergebnis. Traumatisierte Eltern, Familien und Kinder. Betroffene Menschen, die das Grundvertrauen in unseren Rechtsstaat komplett verlieren. Genau wie die Rechtsanwälte und sonstige Helfer der Kinder und ihrer Familien, die das Vertrauen in Verwaltung und Justiz ebenfalls verlieren müssen. Das sind erste Schritte in autoritäre Staatsstrukturen, Schritte in die Unfreiheit.
Wer nicht für die Freiheit kämpft und tatenlos zusieht, wie sie anderen Menschen genommen wird, darf sich später über die Änderung der Gesellschaft nicht wundern.
Die Tragödie von Bruchköbel:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die Verfassungsbeschwerde der Eltern hin mit Beschluss vom 22.05.2014 ( 1 BvR 2882/13 ) festgestellt, dass der sorgerechtsentziehende Beschluss des Familiengerichts Hanau vom 02.09.2011 und der bestätigende Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.09.2013 die Eltern der Zwillinge in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Grundgesetz verletzen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.09.2013 ist aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen. Hier die Entscheidung im Wortlaut - Link -.
Ein Skandal betreffend das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises:
Im Dezember 2009 sind die Zwillinge Eva und Rafael geboren. Ihre Mutter (heute 44 Jahre), die aus Indien stammt, ist bei der Geburt beinahe gestorben und war danach monatelang schwer krank. Vom Jugendamt wurden die Kinder Ende Januar 2010 vorübergehend in eine Pflegefamilie gegeben, da der Vater (heute: 82 Jahre) und die kranke Mutter damals die Kinder nicht alleine versorgen konnten. Die Mutter ist aber seit Mai 2010 wieder kerngesund und die Eltern wollen ihre Kinder zurück haben. Mit Eva und Rafael durften sie nur alle 10 Tage zwei Stunden zusammen sein.
Das Photo unten zeigt Eva und Rafael mit ihren Eltern bei einem Umgangstermin im Jugendamt Gelnhausen im März 2010. Auf die Darstellung aktueller Photos wird im Interesse der Zwillinge verzichtet.
Durch die geringen Umgangszeiten wurden die Zwillinge durch das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises zwangsweise und gezielt von ihren leiblichen Eltern entfremdet. Vermutlich war durch das Jugendamt von Anfang an geplant, die Zwillinge auf Dauer ihren Eltern zu entziehen in eine Pflegefamilie zu geben. Dafür spricht schon, dass die jetzigen Pflegeeltern eigentlich Kinder adoptieren wollten. Solchen Eltern, die Kinder auf Dauer wünschen, darf man keine Kinder in - vorübergehende - Pflege geben. Es sei denn, man will die Kinder von Anfang an überhaupt nicht zurückgeben. Das Verhalten des Jugendamtes dürfte nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sondern auch gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz der Familie garantieren soll und gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Familiengericht Hanau, Richter Treviranus, griff dennoch nicht ein. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt verlief erfolglos. Ein Ablehnungsantrag gegen den Familienrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit ebenfalls. Dieser Richter ließ einen Eilantrag der Kindeseltern unbearbeitet und fragte die Kindeseltern in einem Gerichtstermin: "Was haben Sie ihren Kindern mehr zu bieten, als bei einem Umgangstermin?" Darf man Eltern so etwas fragen? Zeigt das nicht vielmehr klare parteiliche - ablehnende - Haltung gegen die Eltern? Justiz hält scheinbar zusammen. Der Fall des Herrn Gustl Mollath, der 7 1/2 Jahre gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik bis August 2013 faktisch gefangen gehalten wurde, ist ein Beispiel für das eiserne Zusammenhalten von Justiz und Gutachtern ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. Erst die Medien haben das Wiederaufgreifen seines Falles in Bewegung gesetzt. Hier geht es nicht um Kleinkram. Es geht um Menschenrechte.
Im Januar 2011 hat das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises mitgeteilt, dass die von den Eltern gewünschte katholische Taufe der Zwillinge in Bruchköbel nicht stattfinden darf. Die derzeitige Umgangsregelung lasse das nicht zu. Das, obwohl die Kindeseltern zu diesem Zeitpunkt noch das alleinige Sorgerecht hatten. Das Recht auf Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung nach Artikel 4 des Grundgesetzes wurden durch dieses Verbot massiv verletzt.
Deshalb - und nach einem gescheiterten Versuch einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtsverfahrens - haben die Kindeseltern Anfang Februar 2011 ihre Zustimmung zum vorläufigen Verbleib der Zwillinge in einer Pflegestelle zurückgenommen. Dadurch sollten gerichtlich überprüfbare Entscheidungen erzwungen werden. Das Familiengericht hat sofort den Kindeseltern vorläufig Teile des Sorgerechts und zwar Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Vertretung in Angelegenheiten des SGB VIII (Pflegestelle und Jugendamtsverfahren) entzogen und das Jugendamt als Pfleger eingesetzt. Seitens der Eltern wurde ein neuer Antrag gestellt, den Umgang mit den Kindern endlich so zu gestalten, dass der Aufbau einer Eltern- Kind- Beziehung zwischen ihnen und den Zwillingen Eva und Rafael ermöglicht wird.
Das Jugendamt weigerte sich weiterhin, die Umgangsintervalle zu verkürzen. Der Antrag auf Änderung des Umgangsrechts wurde durch den Familienrichter Treviranus zurückgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Regelung - eine Stunde Umgang alle 10 Tage unter Aufsicht in einem Raum im Jugendamt - ausreichend sei, um eine Eltern- Kind- Beziehung zu erhalten. Man muss kein Jurist oder Psychologe sein, um mit ein klein wenig gesundem Menschenverstand zu erkennen, dass das nicht stimmen kann.
Die Kindeseltern haben die Entscheidung zum Sorgerecht mit der Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen. Die gezielt betriebene Entfremdung der Zwillinge von ihren Eltern lief weiter.
Beim Familiengericht fand ein Richterwechsel statt. Im Verhandlungstermin im Mai 2011 wurde ein Sachverständiger angehört und es wurde - gegen den Willen des Jugendamtes - endlich eine deutliche Ausweitung des Umgangsrechts und - auf Druck des Familiengerichts - die Einrichtung einer Familienhilfe für die Kindeseltern vereinbart. Das sollte der erste Schritt für eine Rückführung der Zwillinge sein. Im September 2011 sollte dann möglichst endgültig entschieden werden. Bis dahin sollten die Zwillinge zunächst noch in der Pflegefamilie bleiben. Das Jugendamt erklärte dennoch, es werde gegen eine Rückführung der Zwillinge Rechtsmittel ergreifen, also eine Rückführung nicht akzeptieren. In das Verfahren war - so sah es zumindest aus - trotzdem endlich Bewegung gekommen. Im Hinblick auf die vom Familiengericht angekündigte Rückführung der Zwillinge zu ihren Eltern wurde von den Kindeseltern auf Drängen des Familiengerichts die Beschwerde gegen den einstweiligen Entzug von Teilen des Sorgerechts zurück genommen.
Die vom Familiengericht angeordnete Familienhilfe für die Kindeseltern und der erweiterte Umgang der Kindeseltern mit den Zwillingen fanden von Juni bis Anfang September 2011 statt. Der Wunsch der Kindeseltern, die Jugendhilfe der Caritas mit der Familienhilfe zu beauftragen, wurde entgegen der Vorschrift des § 5 SGB VIII, vom Jugendamt nicht berücksichtigt und es beauftragte eine andere Einrichtung und zwar die "Welle" aus Maintal. Die Kindeseltern konnten fortan ihre Zwillinge einmal wöchentlich für drei Stunden sehen. Zuerst fanden die Umgangstermine im Haus der Kindeseltern statt. Die Beziehung der Kindeseltern zu ihren Zwillingen konnte sichtbar und spürbar verbessert und ausgebaut werden. Die Zwillinge liefen beim Umgang auf ihre Eltern zu und umarmten und küssten sie. Die Pflegemutter hatte aber Probleme, die Zwillinge "loszulassen". In den Berichten der Familienhelfer der "Welle" über den Verlauf der Umgangstermine wurden immer wieder belanglose Kleinigkeiten aufgebauscht und zu Lasten der Kindeseltern dargestellt. Die emotionale Stärkung der Bindung zwischen den Zwillingen und ihren Eltern, fand in den Berichten nahezu keine Erwähnung. Durch diese einseitigen Berichte wurde deutlich, dass die Familienhilfe - ganz im Sinne des Jugendamtes (das Jugendamt ist ständiger Auftraggeber der Einrichtungen und bezahlt die Familienhilfe), die Rückführung nicht wirklich zu unterstützen und fördern schien.
Unter anderem wurde hingenommen, dass die Pflegemutter einen Umgang einseitig von sich aus abbrach, die Kinder in das Auto packte und wegfuhr. Anlass war, dass die Kindesmutter sich einmal von der Tochter Eva als "Mama" ansprechen ließ und daraufhin antwortete: "Ja, ich bin deine Mama!". Die Pflegemutter verlangte, dass sie sich lediglich mit "Mama Meena" ansprechen lassen dürfe. Es sei vereinbart, dass nur sie, die Pflegemutter, "Mama" genannt werden dürfe. Sie brach den Umgangstermin ab und weigerte sich ab diesem Tag, weitere Umgangstermine im Haus der Kindeseltern wahrzunehmen. Ab August 2011 fanden daher die Umgangskontakte in einem Raum der Einrichtung der Familienhilfe statt. Das Jugendamt und die beauftragten Familienhelfer griffen nicht ein. Nicht nur das: Sie warfen anschließend der Kindesmutter vor, sie würde die bedeutende Rolle der Pflegemutter nicht akzeptieren und keine konstruktive Zusammenarbeit mit ihr unterstützen.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises hat seine Verweigerungshaltung betreffend eine Rückführung der Zwillinge fortgesetzt, wie sich aus Inhalt und Verlauf der Hilfeplangespräche ergab. Hier wurde das Vorhaben der Familienrichterin betreffend Rückführung einfach für gescheitert erklärt. Die Zwillinge würden keine anderen Eltern als die Pflegeeltern benötigen. Sie seien vielmehr mit der Beziehung zu den Pflegeeltern ausreichend versorgt. Die Familienhelfer der "Welle" erklärten, das sei "wie ein volles Glas Wasser, da gehe eben kein Wasser mehr hinein". Neue (ihre eigenen) Eltern bräuchten die Zwillinge also nicht. Berichte der Familienhelfer der "Welle" wurden nachweisbar zu Lasten der Kindeseltern abgeändert. Der Hinweis auf diese Manipulation und kritische Nachfragen blieben unbeantwortet und interessierten das Familiengericht nicht. Es ließ das ersichtlich unsaubere Verfahren weiter laufen, ohne einzugreifen.
Zuerst wurde also den Kindeseltern durch das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises ein angemessener Umgang und damit der Aufbau und Erhalt eine Eltern- Kind- Beziehung verweigert. Sodann wurde auf Druck des Familiengerichts der Umgang verbessert und eine Familienhilfe eingerichtet. Kurz danach erklärte das Jugendamt, aus Sicht der Kinder werde der Aufbau und die Verstärkung einer Beziehung zu ihren Eltern nicht benötigt. Immerhin hatte der Sachverständige Dr. M. noch im Mai 2011 bei seiner gerichtlichen Anhörung ausgeführt, dass nach seiner Auffassung der Prozess der Rückführung bis zu einem Jahr dauern könne. Jugendamt und die Familienhelfer von der "Welle" zeigten im schon eher offenkundigen Zusammenwirken mit der Pflegemutter eine solche Geduld nicht. Ganze vier Treffen mit den Kindern, also rund ein Monat, reichten ihnen aus, um die Rückführung der Zwillinge einfach für gescheitert zu erklären. Dies, obwohl eine solche Feststellung gar nicht im gerichtlichen Auftrag von Jugendamt oder der Familienhilfe durch die "Welle" lag. Sie waren nämlich beauftragt, die Rückführung vorzubereiten und nicht abzuwürgen.
Das Familiengericht Hanau hat trotz deutlichen Hinweisens darauf, nicht reagiert. Die Ausführungen von Jugendamt und Familienhilfe hat das Familiengericht sodann im mündlichen Erörterungstermin im September 2011 ohne jedes Eingehen auf die Kritik akzeptiert und den Kindeseltern mit anschließendem Beschluss die Hauptteile ihres Sorgerechts entzogen: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge und Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch. Unter anderem wird in dem Beschluss ausgeführt, dass einer Rückführung der Zwillinge zu ihren Eltern die vom Familiengericht als nicht ausreichend befundenen Kenntnisse der deutschen Sprache seitens der indischen Mutter entgegenstehen. Muss hieraus gefolgert werden, dass wer seine Heimatsprache gut, aber noch nicht "gut genug" deutsch spricht, in Deutschland für seine Kinder eine Kindeswohlgefährdung darstellt und seine Kinder nicht behalten darf? Ist das nicht schon reiner Rassismus?
Die Kindeseltern haben gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 13.09.2011 Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt erhoben.
Am 07. Februar 2012 war Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Frankfurt, 3. Senat für Familiensachen. Es wurde der Sachverhalt und die Rechtslage über rund vier Stunden erörtert. Die Eltern haben die Anregung des Senats abgelehnt, die Beschwerde zurück zu ziehen. Sie wollen ihre Kinder zurück erhalten. Im Ergebnis ließ der Senat nun ein Sachverständigengutachten einholen, das feststellen sollte, ob den Zwillingen im Falle einer Rückführung an ihre Eltern aufgrund der entstandenen Bindung zu den Pflegeeltern eine Traumatisierung droht. Die nach Auffassung der Kindeseltern rechtwidrige und menschenrechtsverletzende Vorgeschichte betreffend Jugendamt und Familiengericht Hanau scheint keine Rolle zu spielen. Die Gutachterin schließt im Gutachten dann eine Rückführung der Zwillinge nicht aus. Am 04.09.2012 sollte der nächste Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Frankfurt sein. Der Termin wurde erst wegen Verhinderung der Gutachterin aufgehoben und auf den 30.10.2012 bestimmt, dann wegen Verhinderung des Anwalts des Jugendamtes auf den 13.11.2012. Wieder zwei verlorene Monate für die Zwillinge und ihre Eltern.
Am 13.11.2012 verfügte der Senat beim Oberlandesgericht, dass eine Art videounterstütztes Interaktionstraining zwischen den Kindeseltern und den Zwillingen nach der "Marte- Meo- Methode" durchgeführt werden soll. Die Gutachterin soll hierüber ein ergänzendes Gutachten erstellen. Es wurde aber kein einziges Videotraining über das Jugendamt organisiert! Im März sollte der nächste Termin beim Oberlandesgericht sein. Da das Jugendamt sich nicht dazu in der Lage sah, weil die ausgesuchte Trainerin erkrankt war und sich das Jugendamt dann nicht um kurzfristigen Ersatz kümmerte, wurde von den Kindeseltern Anfang März eine neue Marte- Meo Trainerin gesucht und gefunden. Nach kurzfristiger Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt sagte diese Trainerin dann ab. Warum, ist nicht bekannt. Der Termin für März 2013 wurde - gegen den ausdrücklichen Willen der Kindeseltern - aufgehoben und durch den 3. Senat für Familiensachen auf den 14. Mai verschoben. Da scheint es niemand wirklich eilig zu haben. Ob das Jugendamt seine gerichtlich angeordnete Aufgabe - Durchführung Marte- Meo- Training - zeitnah organisiert oder auch nicht, bleibt völlig folgenlos. Dem 3. Senat für Familiensachen Senat war das kein Anlass zur Eile oder gar zu einer Kritik an dem verfahrensverschleppenden Verhalten des Jugendamtes. Mittlerweile machen schon die Kindeseltern Vorschläge, wer das Training durchführen könnte. Das Jugendamt beim Main- Kinzig- Kreis schweigt. Die Zeit geht ins Land... : Vor genau drei Jahren und sechs Monaten wurden die Zwillinge ihren Eltern unrechtmäßig entzogen. Dieser Entzug von Anfang an auf Dauer gewollt und die Zwillinge sollten nicht mehr zu ihren Eltern zurück kommen. Eine andere Interpretation ist nach dem Ablauf des Verfahrens nicht mehr vorstellbar.
Die Kindesmutter hat in Indien eine Ausbildung als Lehrerin gemacht und zahlreiche Kinder in ihrer Großfamilie großgezogen. Die Ausbildung der Kindesmutter wurde durch die Deutsche Kultusministerkonferenz als mit dem deutschen Abitur und Teilen des Grundstudiums der Geschichte vergleichbar anerkannt. Die Kindesmutter hat die Zulassung zum Hochschulstudium in Deutschland. Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache hat die Kindesmutter stark erweitert und entsprechende Sprachkurse positiv abgeschlossen. Sie macht derzeit den Führerschein und ist deutsche Staatsangehörige geworden. Mit ihren eigenen leiblichen Kindern darf sie nicht zusammenleben. Bei den Umgangsterminen mit den Kindern, bei denen es "ewig und drei Tage" keinerlei Probleme gibt, war bisher immer noch - zum "Schutz" der Kinder - eine professionelle Begleitung als Aufsicht mit dabei. Diese Begleitung hat nun angeregt, die Aufsicht zu beenden, da sie nicht gebraucht wird. Dafür wurde jetzt überflüssigerweise die Gutachterin eingeschaltet, die das prüfen soll. Der "begleitete" Umgang ist aber die rechtliche Ausnahme, weil er bereits massiv in die Elternrechte eingreift und muss deshalb ganz besonders begründet werden. Hier läuft es umgekehrt: Der unbegleitete Umgang muss begründet werden, so als ob die Eltern ihren Zwillingen eine Bedrohung wären! Das ganze Verfahren scheint zur Farce zu verkommen. Die Zeit läuft weiter und weiter.
Das Oberlandesgericht Frankfurt, 3. Senat für Familiensachen, Vorsitzender Richter Grabowski, Beisitzende Richter Reitzmann und Kummer- Sicks hatte den nächsten Verhandlungstermin auf den 14.05.2013 terminiert. Der Verdacht auf behördlich ausgeübten Rassismus, der nun durch das Oberlandesgericht Frankfurt aufrecht zu erhalten scheint, bleibt daher weiter im Raum stehen. Das Beschwerdeverfahren beim 3. Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht Frankfurt läuft jetzt schon seit 22 Monaten, also fast zwei Jahre! Ein Ergänzungsgutachten der Gutachterin Dr. Kurz- Kümmerle kommt nun ohne nachvollziehbare Fakten zu dem Ergebnis, dass die langjährigen Bindungen an die Pflegefamilie einer Rückführung der Zwillinge zu ihren eigenen Eltern entgegenstehen soll. Die Pflegeeltern grenzen die leiblichen Kindeseltern bewusst und gewollt aus. Wenn sich ein Elternteil, etwa nach einer Scheidung, so verhält, indem er den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind verhindern will, reicht das sogar zum Entzug seines Sorgerechts aus, da der Ausschluss des Umgangs das Kindeswohl verletzt. Die Pflegeeltern lehnen - vom ersten Tag an! - Besuche der Kindeseltern im derzeitigen Umfeld der Zwillinge bei sich völlig ab. Offensichtlich wollen sie die Zwillinge Eva und Rafael für sich alleine behalten. Kinder sind aber kein Besitz. Schon gar nicht für eigentlich adoptionswillige Pflegeeltern. Wird hier die Adoption durch die Hintertür des Pflegeverhältnisses betrieben? Das Kindeswohl gebietet es, Kinder grundsätzlich in ihrer eigenen Familie leben zu lassen. Pflegeeltern sollen einen Job machen: Der Staat bezahlt sie dafür, Kinder dann zu pflegen, wenn die Eltern es nicht können. Das ist vorliegend nicht der Fall, denn die Kindeseltern können Eva und Rafael versorgen und erziehen. Ist der Schutz der Pflegeeltern größer als der Schutz der leiblichen Familie? Steht das dauerhafte Wohl der Zwillinge und ihr lebenslanges Recht auf ihre Familie überhaupt noch im Vordergrund?
Das jetzige Sachverständigengutachten und auch das Ergänzungsgutachten sind wegen gravierender Mängel und inhaltlicher Widersprüche nicht verwertbar. Das wurde unter anderem durch Vorlage einer Stellungnahme der Diplom- Pädagogin Monika Armand belegt und dem Senat bereits im Juni übermittelt. Ohne Reaktion. Bis heute ist nicht nachgewiesen, dass die Kindeseltern nicht in der Lage seien, die Zwillinge zu erziehen und zu versorgen oder die Kinder so stark an die Pflegeeltern gebunden seien, dass eine Rückführung nicht ohne massive Schädigung der Zwillinge möglich wäre. Beides hätte aber der Staat zu beweisen, um die Trennung von Eltern und Kindern aufrechterhalten zu dürfen. Da der Staat das bis heute nicht nachgewiesen hat - weil die Kindeseltern - die Kindesmutter ohne weiteres und der Kindesvater mit altersbedingten Einschränkungen - zur Erziehung ihrer Zwillinge in der Lage sind und die Kinder eine gute Bindung an ihre Eltern haben - sind die Zwillinge sofort an ihre Eltern herauszugeben!
Im Umgangstermin am 25.07.2013 sagte Rafael zu seiner Mutter: "Mama, warum wohnst du nicht bei uns?" Ja, warum dürfen die Zwillinge nicht bei ihren Eltern leben? Auch der Kindeswunsch und ihr natürliches Verlangen, mit ihren echten Eltern zusammenleben zu dürfen, wird verletzt.
Eine Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Entzugs ihrer Zwillinge werden die Kindeseltern nicht hinnehmen.
Mit Beschluss vom 02.09.2013 hat das Oberlandesgericht Frankfurt unter anderem unter Berufung auf - nach meiner Auffassung völlig unverwertbare Gutachten - und unter Verfälschung des Ergebnisses der Beweisaufnahme den Sorgerechtsentzug bestätigt und die Beschwerde der Eltern zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Mit Beschluss vom 22.05.2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Beschluss des Familiengerichts Hanau vom 13.09.2011 und den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 02.09.2013 aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die aufgehobenen Beschlüsse haben die Eltern in ihren Elternrechten aus Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt.
Die Verfahrensbeiständin - ebenfalls Rechtsanwältin - die durch das Familiengericht bestellt wurde, um das Interesse der Kinder im Verfahren zu vertreten, hat sich über meine Berichterstattung auf dieser Homepage und über einen Sendebeitrag im Fernsehen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main beschwert.
Meine Berichterstattung beschreibt ein Stück der persönlichen Geschichte der Zwillinge. Das ist und bleibt ihre Geschichte und die Zwillinge werden diese Geschichte erfahren.
Der Beschwerdeausschuss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat die Beschwerde zurückgewiesen und hierzu u.a. ausgeführt:
"Darüber hinaus hat der Beschwerdegegner sich in Anbetracht der besonderen Umstände völlig zu Recht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sowie auf das Recht der Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere auch der Kindeseltern, bezogen."
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei der Kollegin Frau Rechtsanwältin Karin Simrock, die die Kindesmutter vertritt, für die gute und engagierte Zusammenarbeit bedanken. Auch danken möchte ich den vielen Mitgliedern der katholischen Pfarrgemeinden in Bruchköbel, die immer wieder nach dem Stand des Verfahrens fragen und bekunden, dass sie die Kindeseltern unterstützen wollen. Danke auch vielen Lesern dieser Homepage, die durch Anrufe und eMails Mut machen und Danke den Menschen, die für die Zwillinge und ihre Eltern beten. Wir bleiben zuversichtlich.
Im Verhalten des Jugendamtes ist eine Menschenrechtsverletzung erfüllt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - 4. Sektion - hat in seinem Urteil vom 26.02.2002 (Aktenzeichen: 46544/99? ) festgestellt:
"Die Entscheidung zur Übernahme der Betreuung eines Kindes ist grundsätzlich als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies gebieten. Jede Durchführungshandlung muss ein letztes Ziel anstreben, das darin besteht, die leiblichen Eltern und das Kind erneut zu vereinen."
Als die Kindesmutter wieder gesundet war (etwa ab Ende April/Anfang Mai 2010) hätten die Zwillinge an sie und den Kindesvater zurück gegeben werden können und müssen, da der Grund für die Inobhutnahme, die schwere körperliche und geburtsbedingte Krankheit der Kindesmutter, beendet war.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises hat aber in Person der zuständigen Sachbearbeiterin Krause ab April 2010 immer wieder erklärt, dass die Zwillinge nicht zu ihren Eltern zurückkehren werden und dürfen.
Entsprechend hat sich das Jugendamt den Eltern gegenüber in der gesamten Folgezeit nur ablehnend verhalten. Sogar ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Hilfe für die Eltern wurde Ende 2010 vom Jugendamt ausdrücklich und schriftlich abgelehnt. Begründung: Man gewähre ja schon Hilfe, weil die Kinder in einer Pflegefamilie seien. Das stellt das Prinzip der Hilfe für Familien und völlig auf den Kopf. Die Argumentation erscheint pervers.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises kommt der Verpflichtung aus dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nach und dürfte damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Bisherige Medienreaktionen:
- Bild- Zeitung 01.12.2010, Regional Ffm "Tragödie von Bruchköbel" (PDF)
- Bild.de.Kurzfilm.01.12.2010. (Link)
- Hanauer Anzeiger 03.12.2010 "Sorge um Kindeswohl oder ein Skandal?" (PDF)
- Frankfurter Rundschau 03.12.2010 "Zwillingsschicksal bewegt Bruchköbel" (PDF)
- BL&P TV 08.12.2010 "Zwillinge Weggenommen" Filmausschnitte (Link)
- RTL - Guten Abend RTL Hessen 09.12.2010 18.15 Uhr (Link)
- Bild- Zeitung 16.12.2010, Regional Ffm "Jugendamt stoppt Geburtstagsfeier" (PDF)
- Bild- Zeitung 17.12.2010, Regional Ffm "Landrat lässt Zwillingseltern im Stich" (PDF)
- Hanauer Anzeiger 24.12.2010 "Gezielte Entfremdung" (JPG)
- SAT 1 - 04.01.2011 - 17.30 Live Region Hessen Rheinland- Pfalz (Link)
- HR 4 - 27.01.2011 - Zwillinge Bruchköbel (mp3)
- Bild- Zeitung 09.03.2011, Regional Ffm "Familienrichter entzieht Sorgerecht" (JPG)
Es wurden vor allem im Bereich der katholischen Pfarrgemeinden in Bruchköbel rund 725 Unterschriften zur Unterstützung der Zwillinge und ihrer Eltern gesammelt. Landrat Erich Pipa war leider zu keinem Gespräch mit den Unterstützern bereit. Die Unterschriftenlisten sollten ihm im Dezember 2010, am Tag des ersten Geburtstages der Zwillinge Eva und Rafael, übergeben werden. Weder der Landrat noch irgendeiner seiner Vertreter waren bereit, die Unterschriften der Bürger entgegen zu nehmen. Sie konnten daher lediglich im Empfangsbereich des Landratsamtes abgegeben werden. Der Landrat hat sie später an das nach seiner Meinung zuständige Familiengericht weitergegeben, wie er den Unterstützern per Brief mitteilte. Die Unterschriftenlisten waren aber alle direkt an den Landrat adressiert und an niemanden sonst. Das Jugendamt hat nämlich im Februar 2010 den Antrag auf Entzug des Sorgerechts gestellt. Nur deshalb gibt es das Verfahren beim Familiengericht. Die unerträgliche und menschenverachtende frühere Umgangsregelung (Besuchsrecht alle 10 Tage für eine Stunde unter Aufsicht in Räumen des Jugendamtes) hat ebenfalls allein das Jugendamt zu verantworten. Der Landrat ist der oberste Vorgesetzte des Jugendamtes. Deshalb ist er also persönlich und direkt verantwortlich. Der Landrat versucht, sich hinter dem Familiengericht zu verstecken, obwohl er und seine eigene Behörde die Verantwortung für den skandalösen Vorgang tragen. Das Jugendamt hat einen Rechtsanwalt beauftragt, der auf Kosten der Steuerzahler versucht, unter anderem mit Presseerklärungen, das offenkundig unhaltbare und gegen die Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches sowie die Menschenrechte verstoßende Verhalten des Jugendamtes zu rechtfertigen.
Der Main- Kinzig- Kreis will "Modellregion für Integration" in Hessen sein. So, wie mit der indischen Mutter, die jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft hat, vorliegend verfahren wird, bestehen vielmehr Anhaltspunkte für behördlich ausgeübten Rassismus. Der Beauftragte für die Förderung der Integration ausländischer MitbürgerInnen des Main- Kinzig- Kreises soll auf Anfrage einer Unterstützerin der Kindeseltern lapidar empfohlen haben, ein Gegengutachten einzuholen. Eigene Unterstützung soll er trotz entsprechender Anfrage nicht angeboten haben. Ein positives "Modell für Integration" ist da leider nicht zu erkennen.
Der Bürgerbeauftragte des Main- Kinzig- Kreises wollte das Anliegen der Zwillinge und ihrer Eltern beim Landrat vorbringen. Ohne Erfolg. Er soll nicht einmal einen Gesprächstermin bei Landrat Pipa erhalten haben.
Die allgemeine Problematik der Jugendämter ist dargestellt in der Aufzeichnung einer Sendung des ARD (Panorama) über Kindesentzug und die Allmacht der Jugendämter. Eigentlich nicht zu verstehen: Die Jugendämter unterliegen keiner staatlichen Aufsicht! Es gibt lediglich gerichtliche Kontrolle, die aber offensichtlich häufig völlig versagt. Kinder und Eltern werden durch solche Fehlentscheidungen psychisch und systematisch zugrunde gerichtet. Sehen Sie sich die Video- Aufzeichnung an: 12 Minuten, die Ihnen wichtige Informationen zum Thema geben!
Hier ein erschütterndes Beispiel aus Berlin, das nach drei Jahren gut endete, aber zeigt, dass Fehlentscheidungen von Jugendämtern keinesfalls Einzelfälle sind:
- DasErste.de Panorama "Dan darf nach Hause" Sendung vom 18.03.2010 (Link)
- SAT I, Johannes B. Kerner Sendung vom 19.05.2011 (Link)
Einer Mutter im Main- Kinzig- Kreis wurde ihr kleiner Sohn durch das Jugendamt weggenommen und zu Pflegeeltern gegeben. Aufgrund eines im Ergebnis fachlich schlecht gemachten und völlig unverwertbaren familienpsychologischen Gutachtens wurde durch das Familiengericht der Sorgerechtsentzug bestätigt. Ein Vertrauter der Mutter wollte daraufhin mit dem zuständigen Dezernenten und dem Landrat sprechen. Er wurde zuerst vertröstet. Dann nach vielen Anläufen und Versuchen wurde das Gespräch unter Hinweis auf das familiengerichtliche Verfahren - welches das Jugendamt selbst in Gang gesetzt hat - endgültig verweigert. Als dieser Mann, weil man ihn nicht einmal anhören wollte, immer aggressiver mit Äußerungen gegen das Jugendamt und die Verwaltungsspitze des Landkreises im Internet auftrat - unter anderem bezeichnete er das Jugendamt Gelnhausen als "Kinderklaubehörde" ("Kinderklau" ist übrigens ein gängiger Begriff im Internet) - wurde er mit einstweiliger Anordnung auf Antrag des Landrates durch das Landgericht Hanau zur teilweisen Unterlassung gezwungen. Jetzt läuft auf Antrag des Landrates des Main- Kinzig- Kreises ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen ihn. Selbst wenn sich dieser Mann mit seinen Äußerungen vergriffen haben sollte, muss doch berücksichtigt werden, dass er mögliche beleidigende Äußerungen nicht etwa gemacht hat, um Landrat oder Jugendamtsmitarbeiter einfach zu beleidigen, sondern um seinem Unverständnis und seinem Zorn über seine fehlende Anhörung und die menschenrechtsverletzenden Handlungen im Zusammenhang mit dem Kindesentzug durch das Jugendamt Luft zu machen. Es erging Strafbefehl, den der Kritiker akzeptierte, weil er spürte, dass er bei der Justiz in Gelnhausen, dem Sitz der Kreisverwaltung, kein Verständnis erhielt. "Bürgernähe" einer Verwaltung sieht sicher in jeder Hinsicht anders aus.
In keinem Land der europäischen Union sind Jugendämter so allmächtig, wie in Deutschland. Wenn Überforderung wegen fehlender Personalausstattung oder mangelnder Kompetenz bestehen sollte, muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Es besteht auch im Fall des Jugendamtes des Main- Kinzig- Kreises der Verdacht, dass die Personalausstattung dort nicht ausreichend ist. Wer in einem solch existenziell wichtigen Bereich sparen will und unter anderem dadurch Fehlentscheidungen verursacht, verstößt nicht nur gegen das Recht, sondern handelt auch gegen die Menschlichkeit. Wie müssen sich Eltern fühlen, denen das Jugendamt ihre Kinder einfach wegnimmt? In anderen Einzelfällen, in denen sich Eltern oder Mütter hilfesuchend an das Jugendamt gewendet haben, wurden ihnen kurz danach ihre Kinder weggenommen. Wie werden die weggenommenen Kinder später über die Zwangstrennung von ihren Eltern urteilen? Diesen Betroffenen und allen Menschen, die in Einzelfällen solche Vorgehensweisen, wie oben im Fall der Zwillinge, des Jugendamtes miterleben, wird das Grundvertrauen in Familie und den Schutz der Familie durch den Staat geraubt.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises orientiert seine Arbeit nicht ausreichend an den fachlichen Standards. So wird - soweit mir bekannt und das war auch im Fall der Zwillinge so - regelmäßig nicht einmal eine schriftliche Gefährdungsanalyse unter Beiziehung verschiedener Fachkräfte vor Annahme einer Kindeswohlgefährdung und darauf folgender Inobhutnahme erstellt. Das Jugendamt beruft sich zwar auf Ergebnisse irgendwelcher Teambesprechungen, die jedoch nicht einmal schriftlich dokumentiert werden. Eine personelle Trennung der einzelnen Sachbearbeitungsstufen findet nicht ausreichend statt. Um beim Fall der Bruchköbeler Zwillinge zu bleiben: Die gleiche Sachbearbeiterin, die die Zwillinge ohne Ankündigung und gegen den Willen der Eltern aus der Wohnung der Familie geholt hat, bearbeitet das Folgeverfahren und beantragt bei Gericht den Sorgerechtsentzug. Wieder die gleiche Sachbearbeiterin soll zugleich über die Art und Weise der Durchführung einer Familienhilfe, etwa Organisation der Umgangsbesuche mit den Kindern oder sonstige Hilfen entscheiden. Das erspart dem Jugendamt die zeitaufwändige Einarbeitung mehrerer Sachbearbeiter in den gleichen Fall. Für die betroffenen Eltern ist die Wirkung jedoch fatal: Die gleiche Sachbearbeiterin, die eigentlich "Hilfe" anbieten soll, ist zugleich die treibende Kraft beim Kindesentzug und sitzt den Eltern regelmäßig im Gerichtstermin als knochenharter Gegner gegenüber. So kann kein Vertrauen auf Seiten der Eltern entstehen oder geschaffen werden. Wie soll da ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten, wie es das Sozialgesetzbuch VIII verlangt, möglich sein? Jedes Gespräch, das sich um Hilfen dreht, wird für Eltern zur Demütigung, weil sie gezwungen werden, mit der von ihnen als Zerstörerin ihrer Familie erlebten, Sachbearbeiterin zusammenzuarbeiten. Das Opfer wird also gezwungenermaßen immer wieder mit der von ihm als Täterin erlebten Sachbearbeiterin konfrontiert. Ein positiver sozialpädagogischer Ansatz ist da nicht mehr erkennbar. Wozu sind dann die MitarbeiterInnen in diesem Bereich Sozialpädagogen?
So kann Hilfe nicht funktionieren, es sei denn, man betrachtet das Ganze als einen Vorgang der Über- und Unterordnung von Menschen, also als eine gewollte autoritäre Struktur. Eine solche Haltung entspricht nicht dem Menschenbild des Grundgesetzes und der europäischen Konvention für Menschenrechte. Es wäre ein leichtes, solche Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen, indem man die personelle Bearbeitung der Inobhutnahme von der Hilfegewährung und dem familiengerichtlichen Verfahren trennt und verschiedenen Sachbearbeitern überträgt. Das entspräche dem fachlichen Standard, wie er etwa vom Deutschen Jugend Institut und in der Fachliteratur empfohlen wird und in wirklich gut organisierten Jugendämtern ohnehin längst üblich ist. Schon damit könnte Eltern, Kindern und Jugendamt eine bessere Basis für die Kommunikation und Vertrauen geschaffen werden. Ist das beim Main- Kinzig- Kreis etwa nicht bekannt?
Eltern berichten mir immer wieder, dass sie in Gesprächen mit MitarbeiterInnen von Jugendämtern nicht respektiert und ernst genommen werden. Vertrauenspersonen der Eltern wird die Begleitung der Eltern in Gesprächen mit dem Jugendamt untersagt. Immer wieder werden Eltern unter Druck gesetzt und zur Abgabe von Erklärungen gezwungen, die die MitarbeiterInnen des Jugendamtes von Ihnen verlangen, z.B.: "Wenn Sie das nicht mitmachen/ unterschreiben, werden wir beim Familiengericht den Sorgerechtsentzug beantragen und Ihr Kind kommt dann zu Pflegeeltern, bis Sie es dann zurückbekommen kann lange dauern". So kann die nach dem Sozialgesetzbuch VIII vorgesehene Hilfe der Jugendämter für Eltern, Kinder und Familien nicht funktionieren. Hilfe setzt Vertrauen voraus, nicht die Drohung mit irgendwelchen Übeln. Eltern sind gut beraten, in solchen Situationen sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Finden Sie Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die engagiert für das Wohl von Eltern und Kindern zu kämpfen bereit sind, auch gegen Jugendämter, Verfahrensbeistände, GutachterInnen und Familiengerichte. Gehen Sie in wichtige Gespräche nicht ohne qualifizierten anwaltlichen Beistand. Widersprechen Sie sofort schriftlich, wenn in Gesprächen oder Berichten falsche Sachdarstellungen auftauchen. Lassen sie keine Unwahrheit unwidersprochen im Raum stehen. Das gilt ganz besonders auch im gerichtlichen Verfahren. Schweigen Sie nicht. Lassen Sie sich nicht ohne weiteres psychologisch oder psychiatrisch begutachten. In vielen Fällen scheinen Gutachter vom Gericht Folgeaufträge haben zu wollen. Ihre Gutachten scheinen sie dann so anzufertigen, dass die Auffassung des Jugendamtes oder des Gerichts, auch unter massiver Verletzung von Wissenschaftlichkeit und Standards oder sogar der Logik, bestätigt wird. In solchen Fällen haben Eltern kaum eine Chance, diesem Zusammenwirken - zu ihrem und der Kinder Schaden - zu entkommen. Die Schlinge zieht sich zu.... Lassen sie es nicht soweit kommen. Kämpfen Sie für Ihr Recht und Ihre Familie!
Ich unterstütze als Co- Referent die "Schreibwerkstatt Patientenverfügung" des katholischen Pfarrers und Trauerseelsorgers für das Bistum Fulda, Werner Gutheil, und halte Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Falls Sie Interesse an einer persönlichen Beratung haben, nehmen Sie mit mir Kontakt auf: Tel 06181 78488 oder Fax 06181 78999 oder kanzlei@rechtsanwaltroth.de
Vorträge:
Mittwoch 25.11.2015 Schreibwerkstatt Patientenverfügung Kloster Salmünster
Vorlagen für Patientenverfügungen gibt es viele. Wichtiger als das Formular ist jedoch die individuelle Gestaltung und das Verständnis für die Inhalte. Die Schreibwerkstatt will Ihnen helfen, eine eigene Patientenverfügung mit Betreuungsvorsorge und Vorsorgevollmacht zu gestalten. Dabei soll es nicht nur um medizinische Fragen gehen, sondern auch um christliche Aspekte von Tod und Sterben. Was benötigen Sie in diesen schweren Stunden, Tagen und Wochen? Was soll vermieden werden? Wie können Sie Ihre Angehörigen und sonstige Begleiter vorbereiten? Die Frage nach den Wünschen für das eigene Sterben und die eigene Beerdigung werden - gerade auch für Menschen ohne Angehörige - immer wichtiger. Wir geben Ihnen Antworten und Denkanstöße.
Leitung: Pfr. Werner Gutheil und Ra H.Michael Roth
Teilnehmer-Beitrag: 18,00 € (einschl. Mittagessen)
Veranstaltungsdauer 9:00 - 17:00 Uhr
Homepage Bildungshaus Kloster Salmünster
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